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Geflügelpest: Landratsamt Ansbach ruft zu erhöhter Wachsamkeit auf

Quelle: Landratsamt Ansbach

Aktuell grassiert die Geflügelpest zwar vor allem bei heimischem Wildgeflügel an den deutschen Küsten und der Seenplatte nördlich von Berlin. Das Veterinäramt am Landratsamt Ansbach ruft Geflügelhalter dennoch jetzt zu erhöhter Wachsamkeit auf. Denn mit beginnendem Vogelzug ins Binnenland werden, wie in den Vorjahren, Virusträger (Schwäne, Wildenten, Wildgänse) über die natürlichen Zugrouten im Landkreis Ansbach erscheinen und hier Wildgeflügel infizieren. „Der Eintrag in einen Hausgeflügelbestand ist dann nur noch ein kleiner Schritt, den wir alle gemeinsam verhindern müssen“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramtes.

Das Geflügelpestvirus ist ein Krankheitserreger der Hühner- und Entenvögel. Für den Menschen ist der aktuelle, hier in Deutschland zirkulierende Erregertyp bei normaler Exposition ungefährlich. In Deutschland sind laut dem Robert-Koch-Institut bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.

Da die Situation im Landkreis Ansbach noch stabil ist, können alle Personen, die mit Wild- oder Hausgeflügel umgehen, die Zeit nutzen, um optimale Voraussetzungen für die Bekämpfung des Erregers zu schaffen:

• Geringere Vogeldichten reduzieren die Übertragungswahrscheinlichkeit. Jäger sollten jagdbare Wildenten oder Wildgänse jetzt scharf bejagen und die Bestände kontrollieren. So kann die Zahl empfänglicher Tiere pro Flächeneinheit reduziert und der Wildbestand länger gesund erhalten werden.
• Zahmes Wassergeflügel (z.B. Hausgänse) ist artbedingt oft nur sehr schlecht im Stall zu halten. Wenn später im Jahr eine Stallpflicht unumgänglich wäre, wären vor allem Gänse, die nur die Freilandhaltung gewohnt sind, die Leidtragenden. Verbraucher könnten Ihre Weihnachts- oder Martinigans aber schon jetzt bestellen oder beim Landwirt erwerben.
• Geflügelhalter (Enten, Gänse, Hühnervögel) sollten die Biosicherheitsmaßnahmen ihres Bestandes prüfen und „scharf stellen“. Das bedeutet konkret (auch für Hobby- und Liebhaberhaltungen):
o eine Schadnagerbekämpfung vornehmen,
o Stallschuhe am Stalleingang deponieren, um den Stall nicht mit Straßenschuhen betreten zu müssen,
o bedarfsorientiert füttern, um nicht durch Futterreste usw. Wild- oder Schadtiere anzulocken,
o Wildvogelkontakt des Hausgeflügels verhindern/vermeiden (Wildvögel vergrämen),
o Futter- und Einstreulager gegen Schadtiere abzusichern und
o Kein Oberflächenwasser zum Tränken oder als Badegelegenheit der Haustiere verwenden.

Totfunde von wildem Wassergeflügel können die Bürger beim Veterinäramt Ansbach (siehe Kasten) melden, am besten mit Geokoordinaten, die mit dem Mobiltelefon leicht aufgenommen werden können. Der Kadaver wird dann in der Regel eingesammelt und untersucht. Dadurch kann die Situation in der Wildpopulation aktuell abgeschätzt werden („Monitoring“). Kadaver anderer Vögel sind in der Regel nicht relevant, insbesondere tote Tauben sowie Sing- und Rabenvögel.

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