Geflügelpest: Beschränkungen werden aufgehoben
Der Geflügelpestausbruch in einem Putenmastbestand bei Lehrberg ist abgearbeitet. Bei allen Umgebungsuntersuchungen und Monitoringmaßnahmen wurden keine weiteren Ausbruchsgeschehen entdeckt. Das Landratsamt Ansbach kann daher zum 29.01.2025, 0.00 Uhr, die Allgemeinverfügung für die Restriktionszone (Umkreis von 10 km um den Ausbruchsbetrieb) aufheben. Das bedeutet zum Beispiel, dass Legehennen in diesen Bereichen dann wieder raus dürfen. Die Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Restriktionen finden Sie hier.
Im Landkreis Ansbach war in einem Geflügelbetrieb im Bereich der Marktgemeinde Lehrberg ein amtlich bestätigter Fall von Geflügelpest (HPAI) – auch Vogelgrippe genannt – festgestellt worden. Am 26. Dezember 2024 waren alle rund 17.000 Mastputen der betroffenen Geflügelhaltung gemäß den Vorschriften der bundesweit gültigen Geflügelpest-Verordnung getötet und fachgerecht unschädlich entsorgt worden.
Um eine Ausbreitung der Geflügelpest auf weitere Bestände zu verhindern, wurden um den Ausbruchsbetrieb eine Schutzzone mit einem Radius von drei Kilometern und eine Überwachungszone mit einem Radius von zehn Kilometern festgelegt. Insbesondere für lebendes Geflügel, Eier und Geflügelfleischprodukte galten in und aus diesen Gebieten Verbringungsverbote und Aufstallpflicht mindestens für den Zeitraum von 30 Tagen nach Desinfektion des Ausbruchsbetriebes. Diese Frist wird am 28.01.2025, 24.00 Uhr, abgelaufen sein.
Die Geflügelpestgefahr selbst ist noch nicht überstanden, insbesondere in norddeutschen Bundesländern werden regelmäßig neue Infektionen von (meist) Wildgeflügel (etwa Wildgänse oder Höckerschwäne) entdeckt. Mit Einzug von kaltem und feuchtem Winterwetter könnten Zugbewegungen von solchen Tierarten auch ins Binnenland erfolgen, so dass nach Einschätzung des Veterinäramtes am Landratsamt Ansbach alle Hausgeflügelhalter gut daran tun, auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten Dazu gehört unter anderem, Futter so anzubieten, dass Wildvögel keinen Zugang erhalten, und kein Oberflächenwasser für Tränkzwecke zu nutzen.