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Geflügelmärkte ab 29. Juni 2023 wieder erlaubt

Das Landratsamt Ansbach hebt zum 29. Juni 2023 das Verbot für Geflügelausstellungen und Märkte auf und überwacht solche Veranstaltungen gleichzeitig engmaschig. Ausstellungstiere wie Enten, Gänse, Hühner und Truthühner müssen dann beringt sein, zum Beispiel durch einen „Bundesring“, und eine klinische Untersuchung durchlaufen. Wassergeflügel wie Enten und Gänse sind entweder per Rachen- und Kloakentupfer zu untersuchen oder müssen aus einer genehmigten Sentinelhaltung stammen, bei der Wassergeflügel mit Hühnervögeln zusammen gehalten werden. Sentinelhaltungen können beim Veterinäramt Ansbach angemeldet werden. Das entsprechende Formular ist unter www.landkreis-ansbach.de/Tierseuchen bei Sentinelhaltung - Anzeige von Geflügel zu finden.

Das Geflügelpestvirus ist in Bayern mittlerweile endemisch, es tritt also fortwährend auf. Vor allem der Kontakt zu Wildvögeln und deren Ausscheidungen bildet ein großes Risiko für Hausgeflügelbestände. Die Biosicherheitsmaßnahmen in den Hausgeflügelbeständen müssen daher weiterhin aufrecht erhalten werden. Erst Ende Mai kam es wieder zu einem schweren Ausbruch bei Hausgeflügel bei Regensburg. Von einem immer noch erhöhten Risiko wird auch bei der Abgabe von Lebendgeflügel im Reisegewerbe ausgegangen, so dass die Beschränkungen in Form von Untersuchungen zunächst weiter beizubehalten sind. Gleichzeitig sind aber für den vergleichsweise oberflächenwasserarmen Landkreis Ansbach Erleichterungen für die Hausgeflügelzucht möglich, die gut organisierte und überwachte Ausstellungen und Märkte betreffen.

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