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Erster Wildvogel mit Geflügelpest im Landkreis Ansbach aufgefunden

Quelle: Landratsamt Ansbach

Bei einer am 10. November 2025 im Landkreis Ansbach aufgefundenen und untersuchten Wildgans wurde das HPAI (Geflügelpest) Virus festgestellt. Das Friedrich-Löffler-Institut bestätigte das Ergebnis erst jetzt, da Proben von Hausgeflügelbeständen aus Norddeutschland derzeit auf Grund des dortigen hohen Ausbruchsgeschehens priorisiert behandelt werden.

Dieser positive Befund ändert nichts an der derzeitigen Risikobewertung für den Landkreis Ansbach, es besteht weiterhin keine Aufstallpflicht für Geflügel. Geflügelhalter von Hühnern, Wassergeflügel und Puten einschließlich Hobby- und Liebhaberhaltern sollen sicherstellen, dass ihr Geflügel keinen Kontakt zu Wildvögeln hat. Einfache und verlässliche Mittel, die Gefahr der Verschleppung von Wild- auf Hausgeflügel möglichst zu verhindern, sind der Schuhwechsel am Stalleingang, die Nutzung von Leitungswasser für Tränken und Badegelegenheiten (etwa bei Enten), die wildvogelsichere Fütterung, bei der das Futter im Stall angeboten wird, und die Bekämpfung von Schadnagern.

Das Geflügelpestvirus ist ein hochansteckender und tödlicher Krankheitserreger der Hühner- und Entenvögel. Eine Impfung von Hausgeflügel gegen das H5N1 Virus ist nicht möglich. Für den Menschen ist der aktuelle, hier in Deutschland zirkulierende Erregertyp bei normaler Exposition ungefährlich. In Deutschland sind laut dem Robert-Koch-Institut bislang keine Erkrankungen beim Menschen mit aviären Influenzaviren bekannt geworden.

Totfunde von wildem Wassergeflügel können beim Veterinäramt Ansbach gemeldet werden, am besten mit Geokoordinaten, die mit dem Mobiltelefon leicht aufgenommen werden können. Der Kadaver wird dann in der Regel eingesammelt und untersucht. Dadurch kann die Situation in der Wildpopulation aktuell abgeschätzt werden („Monitoring“). Kadaver anderer Vögel sind in der Regel nicht relevant, insbesondere tote Tauben sowie Sing- und Rabenvögel.

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