Ihr Besuch am Landratsamt Ansbach
Bitte beachten!Das Landratsamt Ansbach ist telefonisch und per E-Mail für die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger erreichbar, Publikumsverkehr im Landratsamt Ansbach und seinen Außenstellen erfolgt soweit möglich nur mit Terminvereinbarung. Davon ausgenommen ist die Führerschein- und Zulassungsstelle in Ansbach. Dort kann eine Wartemarke neben dem Haupteingang gezogen werden. Wer seine Zulassungsangelegenheiten bequem von zuhause aus erledigen kann, sollte die Online-Dienste des Bürgerserviceportals nutzen. Für Gremiensitzungen gelten die Regelungen des Konzepts für Sitzungen während der Corona-Pandemie:. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis und für Ihre Mithilfe! |
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Diskrepanz veröffentlichter Corona-Fallzahlen - Gesundheitsamt Ansbach meldet tagesaktuelle Zahlen
Das Gesundheitsamt Ansbach, zuständig für Landkreis Ansbach und Stadt Ansbach, meldet automatisiert und fortlaufend von Montag bis Sonntag die positiv auf SARS-CoV-2 getesteten Personen an das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Umwelt (LGL). Durch dieses werden die Zahlen dann an das Robert-Koch-Institut (RKI) weitergeleitet. Auf die Weiterleitung wie auch den Zeitpunkt der Veröffentlichung der Zahlen seitens des LGL wie auch des RKI hat das Gesundheitsamt Ansbach keinen Einfluss.
Zur Bestimmung des 7-Tage-Inzidenzwertes und der daraus folgenden Maßnahmen gilt gemäß § 3 Satz 1 der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung i.V.m. § 28a Abs. 3 Satz 12 des Infektionsschutzgesetztes (IfSG) ausschließlich der Wert des RKI-Dashboards unter http://corona.rki.de.