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positv gestestet?

Positiv im Schnelltest bzw. im Selbsttest - und nun?

  • Ein positiver Selbsttest hat nach aktuellem Stand keine rechtlichen Folgen mehr und muss auch nicht durch eine offizielle Testung bestätigt werden. Meldepflichtige Testungen sind nur durch Ärzte oder zugelassene Teststellen durchgeführte Testungen, damit ist der Selbsttest zu Hause auch nicht meldepflichtig gegenüber dem Gesundheitsamt.
  • Bei Symptomen melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrem Hausarzt und lassen sich ggf. krankschreiben.
  • Vermeiden Sie sämtliche Kontakte und bleiben Sie nach Möglichkeit Zuhause! Nutzen Sie zum Arbeiten das Homeoffice und meiden Sie Gemeinschaftseinrichtungen und Gastronomie.
  • Informieren Sie mögliche Kontaktpersonen über Ihre positive Testung.
  • Das Gesundheitsamt wird weder eine Quarantäne noch andere Maßnahmen anordnen, kontaktieren Sie deshalb auch Ihren Arbeitgeber um das weitere Vorgehen abzustimmen.
  • Sie werden vom Gesundheitsamt kontaktiert um Daten für das RKI zu erheben und Ihnen bei Unklarheiten zu helfen.

Kontaktpersonen

  • Eine Quarantänepflicht für enge Kontaktpersonen besteht nicht.
  • Wer Kontakt mit einer infizierten Person in einem Zeitraum hatte, in dem eine Ansteckungsgefahr bestand, sollte dennoch den Kontakt zu anderen Personen möglichst einschränken und sich an Hygiene- sowie Abstandsregelungen halten. Ebenfalls werden regelmäßige Selbsttests für enge Kontaktpersonen empfohlen. Falls Krankheitszeichen auftreten, sollte eine unverzügliche Selbstisolation und ärztliche Abklärung erfolgen.

Gemeinschaftseinrichtungen (Kitas, Schulen o.Ä.)

Sobald sich in einer Klasse Infektionen gravierend häufen sollten der Präsenzunterricht nicht mehr aufrechterhalten werden kann, ergreifen Schulleitung und ggf. Gesundheitsamt zusätzliche Maßnahmen.

Bescheinigung nach Tätigkeitsverbot/Genesenenzertifikat

Bescheinigungen zum Bestätigen eines in der Vergangenheit angeordneten Tätigkeits-/Betretungsverbotes oder einer Quarantäne werden vom Gesundheitsamt ausgestellt. Wenden Sie sich dafür bitte telefonisch unter der 0981 468-7777 oder senden Sie eine Mail an coronanegativ@landratsamt-ansbach.de.

Die Bescheinigung bestätigt das Tätigkeitsverbot gegenüber dem Arbeitgeber.

Um ein Genesen­enzertifikat in der Apotheke zu erhalten, muss ein positiver PCR-Test (oder andere Nukleinsäureamplifikationsmethoden) und ein konkretes Abnahmedatum des PCR-Tests nachgewiesen werden. Hierfür kann der Befund des ersten positiven PCR Tests verwendet werden. Das Genesenen­zertifikat kann auch in die CovPass-App eingepflegt werden.

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