Aufhebung der Stallpflicht für Geflügel
Das Landratsamt Ansbach hebt die Restriktionen, die nach einem Ausbruch der Geflügelpest in einem Putenmastbetrieb bei Feuchtwangen notwendig geworden waren, am Sonntag, 13. April 2025, wieder auf. Alle Umgebungsuntersuchungen haben gezeigt, dass es sich um einen einzelnen Ausbruch gehandelt hat. Zwar kursiert das Virus bei Wildgeflügel (zum Beispiel Wildschwäne, Wildgänse, Wildenten) noch immer, Biosicherheitsmaßnahmen der Nutzgeflügelhalter hatten aber in der Beobachtungszeit neue Ausbrüche verhindert.
Die Aufhebung der Restriktionen im Umkreis von 10 Kilometern (Beobachtungsgebiet) kann nach EU-Recht 30 Tage nach der ersten Desinfektion des Ausbruchsbetriebes erfolgen. Diese erste Desinfektion erfolgte im aktuellen Fall sehr zügig direkt im Anschluss an die Keulung. „Der Betriebsleiter und seine Helfer hatten hier mit Hochdruck mitgearbeitet, so dass die Aufhebung nun in der kürzest möglichen Beobachtungs- und Überwachungszeit stattfinden kann“, erklärt Dr. Ralf Zechmeister, Leiter des Veterinäramts am Landratsamt Ansbach. Hühnervögel oder Wassergeflügel dürfen jetzt wieder ins Freie, die Stallpflicht wird aufgehoben. Auch die Vermarktung oder die Abgabe von Eiern kann wieder in gewohnter Weise erfolgen, Küken, Junghennen oder Enten können auf Märkten gekauft und eingestellt werden.
Generell ist die Gefahr der Geflügelpest aber noch nicht ganz überstanden: Allein in den vergangenen Wochen ist im ganzen Bundesgebiet immer wieder infiziertes Wildgeflügel entdeckt worden. In Sachsen-Anhalt kam es vor wenigen Tagen zu einem Ausbruch in einem großen Hühnerbetrieb. Alle Hausgeflügelhalter tun gut daran, weiterhin auf Biosicherheitsmaßnahmen zu achten. Futter ist so anzubieten, dass Wildvögel keinen Zugang erhalten. Besondere Gefahr geht immer von Oberflächenwasser aus. Tränkewasser für die Hobbygeflügelhaltung sollte unter keinen Umständen aus offenen Gewässern entnommen werden.
Das Wildvogelmonitoring wird fortgesetzt. Wenn Bürger Kadaver von toten Enten, Gänsen oder Schwänen in der Natur entdecken, können Sie diese beim Veterinäramt Ansbach melden (siehe Kasten rechts). Um die Suche zu erleichtern, hilft eine genaue Koordinatenangabe sehr. Diese kann mit den gängigen Kartendiensten per Smartphone generiert werden.