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Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für Sport- und Schützenvereine ab sofort möglich

Die Sport- und Schützenvereine in Bayern können ab sofort einen allgemeinen Energiepreiszuschuss bei steigenden Ausgaben für Energieträger beantragen. Ein allgemeiner Energiepreiszuschuss wird denjenigen Sport- und Schützenvereinen auf Antrag gewährt, die erhöhte Energieausgaben haben und im Jahr 2023 die Vereinspauschale erhalten. Maximal beträgt der Zuschuss 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale. Bis zum 15. Mai 2023 ist eine Antragstellung beim Landratsamt Ansbach, Kommunale Angelegenheiten, E-Mail kommunales@landratsamt-ansbach, möglich.

Hier finden Sie den Antrag als PDF-Dokument zum Ausfüllen. Im Zuge der Antragstellung müssen keine Nachweise oder Unterlagen vorgelegt werden. Die Auszahlung des Energiepreiszuschusses erfolgt zusammen mit der Vereinspauschale 2023. Nachweise über gestiegene Ausgaben für Energiekosten, beispielsweise in Form einer Gegenüberstellung der Jahresrechnungen 2021 und 2023, müssen Vereine erst im Jahr 2024 einreichen.

Zur weiteren Information finden Sie die Vollzugshinweise zur Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses für gemeinnützige Sport- und Schützenvereine mit Sitz in Bayern. Bei Fragen können sich Vereine an Frau Schilffarth (Tel. 0981 468-2104) oder Frau Siller (Tel. 0981 468-2105) wenden.

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