Geflügelpest-Ausbruch
In einem Geflügelbetrieb im Landkreis Roth wurde die sogenannte „Geflügelpest“, also die hochpathogene Aviäre Influenza (HPAI), amtlich festgestellt. Ursprünglich hielt dieser Betrieb verschiedene Arten von Geflügel, zum Beispiel Enten, Gänse, Puten und Legehennen. Der Bestand ist bereits geräumt. Das Veterinäramt Roth hat eine Sperrzone und eine Überwachungszone um den Ausbruch herum eingerichtet, innerhalb derer für Geflügelhaltungen und -transporte strenge Auflagen gelten. Um die Ausbreitung der Tierseuche zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen, finden derzeit weitreichende Untersuchungen von Tieren weiterer Bestände statt.
Der Ausbruchsbestand liegt räumlich nahe der Grenze zum Landkreis Ansbach. Die Überwachungszone reicht deshalb auch in diesen hinein, etwa in Richtung der Gemeinden Windsbach, Mitteleschenbach und Wolframs-Eschenbach. Daher hat das Landratsamt Ansbach am 31.10.2024 ebenfalls eine Allgemeinverfügung mit Einschränkungen für Tierhalter, Geflügelproduzenten und Geflügeltransporte in der betroffenen Region erlassen. Sie beinhaltet etwa Verbringungsverbote für Lebendgeflügel, Aufstallungspflicht und Umsetzung von Biosicherheitsmaßnahmen wie Schädlingsbekämpfung, vor Schadnagern und Schadvögeln gesicherte Fütterung, Abschirmungspflicht zu Wildvögeln oder Schuhwechsel bei Betreten der Ställe und Volieren. Ausstellungen und Märkte, bei denen relevantes Geflügel aufgetrieben oder ausgestellt werden, sind in dem betreffenden Gebiet derzeit nicht möglich.
Die Maßnahmen gelten, sofern keine neuen Fälle auftreten 30 Tage lang, beginnend mit dem Tag der abgeschlossenen Reinigung und Desinfektion des ursprünglichen Ausbruchsbetriebes. Dies ist derzeit noch nicht abgeschlossen.
Das HPAI-Virus infiziert Hühner, Puten, Gänse, Enten, Fasane sowie wildlebende Wasser- und andere wildlebende Vögel. Tauben sind nicht empfänglich. Der aktuell kursierende Virustyp ist für den Menschen ungefährlich. Betroffene Wildvögel können entscheidend zur Ausbreitung der Seuche in Hausgeflügelbestände beitragen, da vor allem wildlebende Wasservögel häufig symptomlose Träger und Ausscheider der Viren sind. Weil die Viren sehr leicht übertragbar sind, müssen bei Ausbruch alle empfindlichen Geflügelbestände im gefährdeten Bezirk, also in der Sperr- und Überwachungszone (10 Kilometer Umkreis), umgehend aufgestallt werden.
Die Infektion mit dem HPAI-Virus führt beim Hausgeflügel regelmäßig zum Tod durch Ersticken oder Kreislaufzusammenbruch. Wirtschaftliche Schäden können existenzbedrohend sein. Wenn die Geflügelpest ausbricht, müssen die Tiere eines betroffenen Bestandes zur Vermeidung der Ausbreitung und zur Verhinderung von erheblichem Leid schmerzlos getötet werden.