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Schwerbehindertenausweis

Auf Antrag stellt das Zentrum Bayern Familie und Soziales (ZBFS) den Grad der Behinderung (GdB) sowie u. U. weitere gesundheitliche Merkmale (Merkzeichen) für die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen fest.

Sie können Ihren Antrag online stellen; alternativ erhalten sie Formulare auch bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Beträgt der GdB wenigstens 50 %, erhält der Antragsteller einen Schwerbehindertenausweis, auf dessen Rückseite gegebenenfalls die zustehenden Merkzeichen eingetragen werden.

Umfangreiche Informationen zu diesem Thema erhalten Sie auf den Internetseiten des ZBFS (z.B. Antrag Schwerbehindertenausweis)

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