Das Zentrum Bayern Familie und Soziales - Region Mittelfranken führt im Landratsamt Ansbach,
Crailsheimstraße 1, in Ansbach allgemeine Außensprechtage durch.
Das Zentrum ist zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz, die Zahlung von Bundes- und Landeserziehungsgeld sowie der Familienbeihilfe, die Gewährung von Blindengeld und den Vollzug des Sozialen Entschädigungsrecht (Kriegs- und Wehrdienstopfer, Entschädigung für Zivildienstleistende, Opfer von Gewaltaten und Impfgeschädigte).
Mit dem monatlichen Außensprechtagen soll den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Ansbach eine umfassende Beratung vor Ort geboten werden.
Orthopädische Sprechtage des Zentrums Bayern werden ebenfalls beim Landratsamt Ansbach, allerdings gesondert durchgeführt.
Bitte beachten Sie bei den orthopädischen Sprechtagen, dass Sie sich 7 Tage vorher bei der Dienststelle anmelden sollten, da spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Die ersatz- und instansetzungsbedürftigen Hilfsmittel sind zum Sprechtag mitzubringen. Patienten, die ohne Vorladung zum Sprechtag kommen, haben keinen Anspruch auf Ersatz von Auslagen (z.B. Reisekosten usw.).
Crailsheimstraße 1, in Ansbach allgemeine Außensprechtage durch.
Das Zentrum ist zuständig für das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertengesetz, die Zahlung von Bundes- und Landeserziehungsgeld sowie der Familienbeihilfe, die Gewährung von Blindengeld und den Vollzug des Sozialen Entschädigungsrecht (Kriegs- und Wehrdienstopfer, Entschädigung für Zivildienstleistende, Opfer von Gewaltaten und Impfgeschädigte).
Mit dem monatlichen Außensprechtagen soll den Bürgerinnen und Bürgern des Landkreises Ansbach eine umfassende Beratung vor Ort geboten werden.
Orthopädische Sprechtage des Zentrums Bayern werden ebenfalls beim Landratsamt Ansbach, allerdings gesondert durchgeführt.
Bitte beachten Sie bei den orthopädischen Sprechtagen, dass Sie sich 7 Tage vorher bei der Dienststelle anmelden sollten, da spätere Anmeldungen in der Regel nicht berücksichtigt werden können. Die ersatz- und instansetzungsbedürftigen Hilfsmittel sind zum Sprechtag mitzubringen. Patienten, die ohne Vorladung zum Sprechtag kommen, haben keinen Anspruch auf Ersatz von Auslagen (z.B. Reisekosten usw.).